Studienvoraussetzungen
Ausländische Bewerber werden aufgrund der abgeschlossenen Verträge ohne Prüfungen aufgenommen.
Checkliste für ausländische Bürger:
- Antrag auf Zulassung zum Studium
- Abitur- oder Abschlusszeugnis (Bescheinigung über die bisherigen Lehrinhalte und Leistungspunkte);
- ärztliches Attest, ausgestellt von einer Territorialorganisation des Gesundheitswesens der Republik Belarus;
- ärztliches Attest über Gesundheitszustand und HIV-Infektionlosigkeit;
- vom Notar beglaubigte Geburtsurkunde;
- 6 Fotos 3х4 cm.
Den Unterlagen in Fremdsprachen sind amtlich beglaubigte Übersetzungen auf Belarussisch oder Russisch beizufügen.
Der Antrag auf Zulassung zum Studium muss bis zum 15. Oktober des Jahres, in dem die Immatrikulation erfolgt, eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Die Unterrichtssprache ist Russisch.
Den Studienbewerbern, die keine Russischkentnisse nachweisen können, werden im Jahr, das dem Jahr der Immatrikulation vorangeht, Vorbereitungskurse, darunter auch 9-monatige Russischsprachkurse, angeboten.
Mit den ausländischen Studienbewerbern werden Auswahlgespräche durchgeführt. Dabei werden ihre Russischkenntnisse geprüft. Die ausländischen Studieninteressierten werden erst nach einer obligatorischen ärztlichen Untersuchung immatrikuliert, die die Abwesenheit der Gegenanzeigen zum Studium in der Republik Belarus nachweist.




















